Ab dem 04.03.22 gilt auch in Beherbergungsbetrieben wieder die 3G-Regelung.
Ausnahmen gelten für Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.
Nichtimmunisierte Gäste müssen bei Ankunft und alle 72 Stunden einen Test vorlegen.